Arbeitsgemeinschaft evangelischer Religionslehrkräfte an Gymnasien in Bayern

Eine kurze Geschichte der AERGB

„Der Verein hat den Zweck, den evangelischen Religionsunterricht an den Mittelschulen in Bayern zu fördern und die Standesinteressen seiner Mitglieder zu vertreten.“

So lautete der Paragraph 1 der Satzung des „Vereins evangelischer Religionslehrer an den höheren Lehranstalten in Bayern“, wie der Zusammenschluss von Theologen, die hauptamtlich an einer Mittelschule in Bayern unterrichteten, ab 1927 hieß. Gegründet wurde der Verein im Jahr 1907 unter dem Namen „Verein protestantischer Religionslehrer an den Mittelschulen in Bayern rechts des Rheins“(2). Der Sitz des Vereins wurde in der bereits zitierten Satzung mit München angegeben, an der Spitze des Vereins stand der Vorstand (bis 1931 Johann Heinrich Rudolf Dietrich, von 1931-1937 Hermann Thomas Aldebert) und sein Stellvertreter sowie ein Schriftführer und ein Kassier. Vergleicht man den Paragraphen 1 der damaligen Satzung mit der seit 1997 gültigen, stellt man fest, dass sich Ziel und Anliegen der Arbeitsgemeinschaft kaum geändert haben:

„Die Arbeitsgemeinschaft stellt sich die Aufgabe, ihre Mitglieder fachwissenschaftlich und religionspädagogisch zu fördern und die Anliegen des Religonsunterrichtes und der Religionslehrer gegenüber Kirche und Staat sowie der Öffentlichkeit zu vertreten.“

Seit nunmehr 100 Jahren gibt es folglich einen Zusammenschluss von Religionslehrern, denen ein guter Unterricht ein besonderes Anliegen ist, denen es aber genauso wichtig ist, Probleme und Nöte der Kollegenschaft aufzugreifen und wenn möglich zu lindern bzw. zu beheben.

In der Verfolgung ihrer Ziele blieb die Arbeitsgemeinschaft in den letzten 100 Jahren nicht verschont von den Ereignissen der allgemeinen Geschichte. So wurde in Zusammenhang mit der Politik des Nazi-Regimes der Verein 1937 verboten. Dennoch gab es aber auch in den Jahren des Verbots eine Arbeitsgemeinschaft der Münchner hauptamtlichen Religionslehrer, offensichtlich nicht nur als „Privatclub“, sondern durchaus vom LKA als Vertretung der Religionslehrer anerkannt. So übernahm diese Arbeitsgemeinschaft auch z. B. gutachterliche Tätigkeit bei der Entwicklung des Lehrplans 1941 in Zusammenarbeit mit dem LKA. Mit welchen Schwierigkeiten die Lehrkräfte in den Jahren bis 1945 zu kämpfen hatten, zeigt ein Bericht(3) über den Religionsunterricht im Amtsblatt für die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern rechts des Rheins vom 2. Februar 1939:

„In den Berichten ist viel die Rede von verschiedenartigen Einflüssen, die die Schüler in inneren Zwiespalt bringen und in Gegensatz zu dem Evangelium, in dem sie unterrichtet werden. Im allgemeinen beurteilen die Religionslehrer dabei die Lage so, daß sich die Jugend kaum mit Begeisterung oder gar aus Überzeugung irgend einer Art von Deutschgläubigkeit hingibt. Vielmehr scheint überall eine Art von Skepsis einzuziehen. Man sieht auch in der Religionnur eine Form geistiger Propaganda. Die Folge davon ist vielfach heute bereits eine völlige Gleichgültigkeit nicht nur den religiösen Fragen sondern jeder sittlichen Entscheidung gegenüber. Man beginnt, sich als Glied einer Masse zu fühlen, in der der einzelne keine Verantwortung mehr trägt. Freilich kann gleichzeitig da, wo die Entwicklung noch nicht so weit gediehen ist, davon berichtet werden, daß die mancherlei Gegenströmungen gegen den christlichen Glauben und die Kirche ein Interesse wachriefen, wie es in früheren Zeiten im Religionsunterricht nicht überall vorhanden war.“

Um die „Wiedererweckung des früheren Vereins“ machte sich nach 1945 Karl Fritz Thoß verdient, der in einem Brief an den Rektor des Pastoralkollegs in Neuendettelsau D. Georg Merz Folgendes schreibt: „Wie Sie wissen, ist der vom ehrwürdigen alten Noah und von unserem Freund Heinrich Dietrich mit so viel Liebe betreute „Verein der hauptamtlichen evang. Religionslehrer in Bayern r. d. Rh.“ den Gleichschaltungsmaßnahmen des 3. Reichs zum Opfer gefallen und aufgelöst worden. Es ist zwar damals eine Arbeitsgemeinschaft gebildet worden, die den Zusammenhalt weiter gepflegt hat; aber die Verhältnisse haben es mit sich gebracht, dass dieser Zusammenhalt – zwar nicht in unserem Münchner Kollegenkreis – wohl aber darüber hinaus gelockert worden ist.“ In diesem Brief bittet er auch um die Ermöglichung eines ersten Zusammenkommens der hauptamtlichen Religionslehrer am Pastoralkolleg in Neuendettelsau. Diese erste Tagung fand dann auch statt vom 23.5. bis zum 29.5.1947 in Neuendettelsau. Schwerpunkte dieser Tagung waren die Fortbildung der Kollegen, die Kontaktaufnahme v. a. zu hauptamtlichen Religionslehrern aus anderen Landeskirchen, der persönliche Gedankenaustausch sowie die Information der Kollegenschaft durch den Landeskirchenrat. Wer heutigen Jahrestagungen einmal beigewohnt hat, bemerkt schnell, dass dies im Prinzip die wesentlichen Punkte jeder Jahrestagung geblieben sind. Schon in dieser Zeit nahm die Arbeitsgemeinschaft Einfluss auf schulpolitische Fragen. Damals wie heute ging es z. B. darum, ob Religionslehre Vorrückungsfach und Abiturprüfungsfach bleiben soll. In einem Protokoll über eine Vorstandssitzung der Arbeitsgemeinschaft vom 1. November 1949 werden Gründe dafür genannt, warum Religonslehre Prüfungsfach bleiben soll:

„Es ist nun einmal so, daß bei der Schuljugend ein Fach entwertet wird, wenn es bei der Frage des Vorrückens keine Rolle mehr spielt. Der Hinweis, daß der Re.lehrer es eben verstehen muß den Schülern den inneren Wert der Religion auch ohne Noten nahezubringen, übersieht, daß man auch im Rel.unterricht nicht immer auf Höhen wandern kann. Es muß auch da gelernt und verhört werden. Auch die Stellung des Re.-lehrers im Lehrerkollegium kann darunter leiden.“(4)

Bis in die heutige Zeit hinein werden die zuvor aus dem Jahr 1949 zitierten Argumente gebracht, wenn es um das Fach Religion als Vorrückungs- oder Prüfungsfach geht – ein Vorschlag, der in regelmäßigen Abständen von irgendeiner Seite her aufgebracht wird. Schon in dieser Zeit war die Arbeitsgemeinschaft aber auch Selbsthilfeorganisation im Austausch von Materialien, schon damals beschäftigte man sich mit der Schulbuchfrage und schon in dieser Zeit kümmerte sich die Arbeitsgemeinschaft auch um soziale Belange der Kollegen. Interessant ist auch eine Stellungnahme von Thoß, in der es um das Selbstverständnis der Schulpfarrer geht:

„Ich habe es, wenn Amtsbrüder zu mir kamen, um sich von mir wegen der Übernahme einer hauptamtlichen Religionslehrerstelle beraten zu lassen, manchmal sehr offen und deutlich gesagt: „Wenn Sie bei Ihrer Bewerbung nur im Leisesten von dem Wunsch bewegt werden, aus der kirchlichen Gebundenheit des pfarramtlichen Dienstes in eine vermeintlich größere Weite und Freiheit des Lehramtes zu gelangen, so werden Sie niemals ein ordentlicherReligionslehrer und ich kann Ihnen dann nur dringend raten, die Finger davon zu lassen“.“

In dem bereits zitierten Protokoll vom 1. November 1949 ist auch erstmals davon die Rede, dass die Arbeitsgemeinschaft als Fachgruppe im Philologenverband eingegliedert werden soll. Die Phase des Neuaufbaus der Arbeitsgemeinschaft über regionale Treffen hinaus ist offensichtlich Ende 1949 abgeschlossen, wie einem Brief von Thoß an die Kollegen zu entnehmen ist:

„Wie Ihnen bekannt ist, bestand bis Kriegsende ein Landesverband der evangelischen Religonslehrer, die hauptamtlich an den höheren Schulen Bayerns beschäftigt waren. […] Nun haben die Arbeitsgemeinschaft der Religionslehrer München und Nürnberg, die seit einiger Zeit wieder regelmäßig zusammenzukommen pflegen, in Einmütigkeit den Beschluß gefaßt, den Landesverband wieder ins Leben zu rufen. Davon Sie heute in Kenntnis zu setzen ist der Zweck dieses Schreibens. Es gibt so viele gemeinsame Fragen und so viele Interessen, die gegenüber dem Kultusministerium oder dem Landeskirchenrat vertreten werden müssen, daß der Zusammenschluß aller hauptamtlichen Religonslehrer Bayerns immer eine zweckmäßige und sinnvolle Sache zu sein scheint. Darüber hinaus wurde es sowohl in München wie in Nürnberg einstimmig für gut gehalten, diesen neu zu konstituierenden Verband hauptamtlicher Religionslehrer zugleich als Fachgruppe dem Bayerischen Philologenverband einzugliedern.“

Ab 1950 bildete demnach die Arbeitsgemeinschaft parallel zur katholischen Fachgruppe eine Fachgruppe innerhalb des Philologenverbandes. In diesem Jahr gab es auch Bestrebungen einer ökumenischen Verbandszeitschrift, die jedoch nicht zum Ziel führten. Bis heute ist es aber guter Brauch, dass die Arbeitsgemeinschaften miteinander im Dialog stehen, sich gegenseitig besuchen und einen fruchtbaren Austausch pflegen. Aufgrund einer längeren Erkrankung sah sich der langjährige Vorsitzende Thoß 1953 gezwungen, die Leitung der Arbeitsgemeinschaft niederzulegen. Er übergab die Geschäfte an Herrn Dr. Meyer aus Fürth, der auf der Jahrestagung am 23. Juli 1953 dann auch einstimmig zum 1. Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft gewählt wurde. Abschlägig beschieden wurde eine Bitte der Arbeitsgemeinschaft an den Landeskirchenrat, für die Visitation des Religionsunterrichtes an höheren Schulen zwei Schuldekane aus den Reihen der hauptamtlichen Religonslehrer zu bestimmen. Es wurde hingegen festgehalten an dem bis dahin gültigen Verfahren, dass die Dekane in ihrem Dekanat die Visitation verantworten. Ab dem Jahr 1954 bestand eine enge Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft Evangelischer Erzieher (AEE). Mit dem Jahr 1954 beginnt aber auch die Diskussion darüber, ob es evangelische Religionsphilologen an höheren Schulen geben soll, ein Vorschlag, der von der Arbeitsgemeinschaft evangelischer Lehrer eingebracht worden war. Dr. Meyer fasst im Protokoll der Sitzung des Vorstandes vom 30.8.1955 in Tutzing die Diskussion folgendermaßen zusammen:

„Eine rege zum Teil leidenschaftliche Aussprache befaßte sich mit der Möglichkeit künftig in Bayern die Facultas zur Erteilung des evangelischen Religonsunterrichtes an Lehrkräfte höherer Schulen, die auch für andere Fächer etwa Germanistik geprüft sind. […] Es wurde betont, daß die sicher sehr erwünschte Mitarbeit der „Laien“ in der Kirche nicht ohne weiteres auf die Mitarbeit im Religonsunterricht übertragen werden kann, daß ferner ein Doppelstudium von etwas sieben Jahren den meisten zu lang und zu kostspielig sein wird. Ferner wurde darauf hingewiesen, daß es für den Schüler wesentlich darauf ankomme, daß ihm im Religionsunterricht gerade ein Pfarrer als Vertreter der Kirche begegnet. Dem Einwand, daß zur Erteilung einer solchen Facultas nicht das volle theologische Studium wie von einem Anwärter für das Pfarramt verlangt werden müsse, wurde entgegnet, es sei nicht empfehlenswert, gerade für den äußersten Vorposten der Kirche, für den Religionsunterricht an höheren Schulen sogenannte „Schmalspur-Theologen“ einzusetzen.“

Dennoch – die Entwicklung war eine andere: 1960/62 nahm das erste Studienseminar für evangelische Religion am Fürther Hardenberg-Gymnasium unter der Leitung von Dr. phil. Karl Meyer seine Arbeit auf. 1961/63 folgte die Einrichtung eines Seminars am Fridericianum in Erlangen unter der Leitung von Studienprofessor Seegenschmiedt. Dies hatte langfristig Auswirkungen auf die Arbeitsgemeinschaft, ging es doch schon bald darum, dass die neue Berufsgruppe auch im Vorstand der Arbeitsgemeinschaft vertreten sein sollte. Und so war ab 1967 einer der Vorsitzenden immer ein Religionsphilologe. Bereits 1966 hatte der erste Vorsitz gewechselt, der von 1966 bis 1973 von Freiherr Siegfried v. Scheurl eingenommen wurde, 2. Vorsitzender war Konrad Koller, Obmann der Religionsphilologen war Gerhard Häußler aus Schwabach, ab 1969 Werner Peschaut. Darüber hinaus entwickelte sich aber auch seitens der Religionsphilologen eine eigenständige inhaltliche Arbeit innerhalb der Arbeitsgemeinschaft. Dazu traf man sich ab 1968 bis 1991 jedes Jahr im Herbst zur Herbsttagung, die sich demnach besonders an die Religionsphilologen richtete, während die Frühjahrstagung vor allem von den Pfarrern wahrgenommen wurde. Immer wieder werden Klagen laut, dass sich die Religionsphilologen von der Landeskirche als fünftes Rad am Wagen behandelt fühlen. Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft, v. Scheurl, meinte dazu:

„Der Stand der Religionsphilologen ist in Bayern noch verhältnismäßig jung. Bis die Verwaltungsorgane sich völlig auf die große Bereicherung, die unser Dienst und unsere Gemeinschaft durch diese Gruppe erfahren haben, einstellen, dauert es einige Zeit.“

Er sah es als besondere Aufgabe der Arbeitsgemeinschaft an, die Situation der Religonsphilologen im Blick zu haben und zu verbessern. Noch 1976 sah sich die Vorsitzende der Religionsphilologen, Inge Sulke, dazu veranlasst, einen Brief an den Landesbischof Dr. Hanselmann zu schreiben, in dem sie die Gruppe der Religionsphilologen beim Landesbischof bekannt macht:

„Die Arbeitsgemeinschaft evangelischer Religionsphilologen an den Gymnasien in Bayern ist ein freiwilliger Zusammenschluss hauptamtlicher im Religionsunterricht tätiger Gymnasiallehrer zum Zweck der Fortbildung und des Informationsaustausches. Es gibt an den Gymnasien in Bayern zur Zeit circa 170 Religionsphilologen, die neben Religionslehre ein zweites oder drittes Fach unterrichten. Wir sind zwar rechtlich keine Kirchen-, sondern Staatsbeamte, unterstehen somit dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus und nicht der Kirche, wissen uns aber nicht nur auf Grund der bayerischen Verfassung, sondern auch auf Grund unseres gemeinsamen Auftrags der Kirche persönlich verbunden und verpflichtet.“

Ab 1974 nahm der Religionsphilologen-Sprecher neben dem ersten Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft an den Sitzungen des Religonspädagogischen Koordinierungsauschusses (RPK) teil, um auch dort die besonderen Fragen und Probleme der Religonsphilologen zur Sprache zu bringen. Je mehr Religionsphilologen „auf den Markt kamen“, desto weniger nahmen diese innerhalb der Arbeitsgemeinschaft eine Sonderstellung als Minderheit ein. Deshalb sah man es ab 1992 nicht mehr als notwendig an, einen eigenen Sprecher der Religionsphilologen zu wählen; diese Funktion sollte einfach von dem Religionsphilologen, der in den Vorstand der Arbeitsgemeinschaft gewählt wird, eingenommen werden. So kann man festhalten, dass sich nach gut dreißig Jahren die Gruppe der Religionsphilologen als gleichberechtigte Kollegen zu den Pfarrern, die Religionsunterricht an Gymnasien erteilten, etabliert hatte.

Doch muss noch einmal zum Jahr 1969 zurückgekehrt werden, weil dort ein „Kind“ der Arbeitsgemeinschaft geboren wurde, das für viele Kollegen bis in unsere Zeit von großer Wichtigkeit ist: die Gymnasialpädagogische Materialstelle! Bereits weiter oben wurde erwähnt, dass der Gedanke der Fortbildung und damit verbunden auch des Materialaustausches von Anfang an in der Arbeitsgemeinschaft groß geschrieben wurde. Im Grußwort zur ersten Arbeitshilfe schreibt v. Scheurl Folgendes:

„Die Teilnehmer unsrer Heilsbronner Pfingsttagung baten Kollegen Seegenschmiedt um Schaffung eines Informationsblattes für Religionslehrer an Gymnasien und Realschulen. Eine Verbesserung des Nachrichtenflusses, der Austausch von Unterrichtserfahrungen und von bewährten Stundenskizzen erschien allen als dringende Notwendigkeit.Dazu bedarf es keiner Erläuterungen. Mit großer Freude danke ich Koll. Seegenschmiedt für seine Bereitschaft zu diesem Dienst, dem Landeskirchenrat und dem Katechetischen Amt der Landeskirche für die Hilfe zur Drucklegung und für den Versand. Die Leser dieser ersten, noch namenlosen Nummer des als internes Manuskriptherauskommenden Blattes bitte ich um wohlwollende Lektüre und erhoffe gute Verwendbarkeit im Unterricht. Vor allem aber: Helfen Sie Seegenschmiedt durch rege Zuschriften! Nur so kann die angekurbelte Arbeit sinnvoll werden.“

Auch OKR Maser dankt Friedrich Seegenschmiedt für die Schriftleitung und hält es „für die günstigste Lösung, wenn das Blatt von der Arbeitsgemeinschaft der hauptamtlichen Religonslehrer an den Gymnasien herausgegeben wird und wenn die Arbeitsgemeinschaft dann auch jeweils den Schriftleiter und gegebenenfalls ein kleines Beraterteam bestimmt.“ Zügig hatte sich Seegenschmiedt an die Umsetzung der ihm anvertrauten Aufgabe gemacht, so dass die erste Arbeitshilfe noch im Herbst 1969 herauskam. Bereits im Dezember bewilligte der Landeskirchenrat dann die finanzielle und organisatorische Abischerung der Gymnasialpädagogischen Materialstelle in Erlangen, deren erster Leiter Friedrich Seegenschmiedt wurde. Dass die Schaffung der GPM ein bedeutender Schritt für die Religionspädagogik in Bayern war, hebt nicht zuletzt Heumann beim 60. Geburtstag von Friedrich Seegenschmiedt 1980 hervor:

„In einer für den Religonsunterricht außerordentlich harten Zeit, in der es an manchen Orten buchstäblich um das Überleben des Faches ging, hat er (Seegenschmiedt) aus eigener Initiative 1969 mit der Gymnasialpädagogischen Materialstelle in Erlangen eine Selbsthilfeeinrichtung gegründet, ohne die der Evangelische Religionsunterricht an den Bayerischen Gymnasien nicht mehr denkbar wäre. Die GPM ist inzwischen zu einer Einrichtung geworden, die bei Kirchenleitung und Kultusministerium in gleicher Weise beachtet und geachtet wird.“

Dass die Wichtigkeit der GPM und die Qualität der dort geleisteten Arbeit bis heute außer Frage steht, ist ab 1982 Karl Friedrich Haag zu verdanken, dem Nachfolger von Seegenschmiedt in der Leitung der GPM. Dass dies eine nicht immer leichte Aufgabe war und ist, macht Seegenschmiedt deutlich, als er das Amt an Friedrich Haag übergibt:

„Machen Sie es dem Kollegen Haag, der nun bereit ist, das Joch der GPM auf sich zu nehmen, und den anderen Kollegen, die mit ihm zusammenarbeiten, etwas leichter durch Ihre helfende Begleitung. Lassen Sie die Gymnasialpädagogische Materialstelle nicht zu einem „Hobby“ einiger weniger werden, sondern machen Sie diese Arbeit zu Ihrer eigenen Sache.“ – ein Satz, der heute noch genauso Gültigkeit hat wie damals!

Nach der Schaffung der GPM 1969 kam es 1972 zur Gründung des „Gesamtverbandes evangelischer Erzieher“ (GVEE). Die Arbeit des GVEE wird sicherlich von der einzelnen Lehrkraft nicht annähernd so wahrgenommen wie die der GPM, dennoch ist sie nicht weniger wichtig, wie ein Blick in die 1970 entworfene Satzung verrät:

„Der Verband sieht seinen Zweck darin, die im Bereich der Evang.-Luth. Kirche in Bayern bestehenden Erziehergemeinschaften und andere, für Aufgaben der Erziehung verantwortliche Zusammenschlüsse und Einzelpersonen zu gemeinsamer Willensbildung und Aktion zusammenzuschließen. Er hat insbesondere folgende Aufgaben: a) die Mitwirkung an der Entwicklung des bayerischen Bildungswesens, b) die pädagogische und theologische Besinnung über alle Fragen, die mit christlicher Erziehung und Unterweisung in Verbindung stehen, c) die Ausbildung und Fortbildung der ihm angeschlossenen Mitglieder, d) die Vorbereitung und Durchführung gemeinsamer Veranstaltungen auf Landes- und Bezirksebene, e) die Herausgabe von Publikationen, f) die Vertretungder ihm angeschlossenen Vereinigungen in Fragen gemeinsamer Interessen gegenüber Staat, Kirche und Gesellschaft, g) die Herausgabe von Erklärungen gegenüber der Öffentlichkeit.“

Da es der Arbeitsgemeinschaft immer auch darauf ankam, mit anderen Berufsverbänden im Gespräch zu bleiben, war und ist sie selbstverständlich Mitglied im GVEE. Auch Beziehungen über die bayerische Landesgrenze hinaus wurden gepflegt, z. B. zu Eckhart Marggraf, Vorsitzender der Fachgemeinschaft hauptamtlicher evangelischer Religonslehrer in Baden. Doch dies vielfältige Engagement – Verbindung zum Kultusministerium, zum Pfarrerverein, zum Philologenverband, zur Synode, dem GVEE, dem RPK usw. darüber hinaus die Zusammenarbeit mit Verbänden auf Bundesebene und mit Presse und Medien – machte es notwendig, die Aufgaben des ersten Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft auf mehrere Vorsitzende zu verteilen. In diesen Jahren wurde denn auch die Erarbeitung einer Satzung für die Arbeitsgemeinschaft in Angriff genommen, bei der es vor allem auch um die Zusammensetzung des Vorstandes ging, Schließlich einigte man sich darauf, dass es drei Vorsitzende gibt, die in getrennten Wahlgängen gewählt werden sollen, wobei jede der Gruppen der Religionslehrer einen Vertreter im Vorstand haben soll (Pfarrer im Schuldienst, Religionsphilologen und nebenamtlich in der Schule tätige Pfarrer).

Ab 1983 wurden die Geschicke der Arbeitsgemeinschaft durch Matthias Oursin, Jürgen Eltzschig und Günter-Uwe Thie gelenkt. In den folgenden Jahren ging es mehrfach um die Bedeutung der Vocatio der Religionsphilologen. Am 27.6.1984 stellte der Landeskirchenrat einstimmig fest, „Daß die Berechtigung zur Leitung von Schulgottesdiensten (als Wortgottesdienst) in der Beauftragung (Vocatio) der Religionsphilologen eingeschlossen ist.“ Bei der Frage der Abendmahlsverwaltung wurde jedoch nur auf das Prädikantengesetz hingewiesen, in dem aber Religionsphilologen nicht ausdrücklich erwähnt werden. Erst 1997 kam die Erlaubnis für Religionsphilologen seitens des LKA, nach einer entsprechenden Fortbildung auch das Abendmahl verwalten zu dürfen, v. a. im Rahmen der Schulgottesdienste. Seither werden auch jährlich in Heilsbronn liturgische Seminare bereits für die Referendare in evangelischer Religion angeboten.

Was sich bereits vorher abgezeichnet hatte, wurde trotz oder gerade wegen des enormen Engagements der Vorsitzenden Ingrid Grill offensichtlich: Die vielfältigen Kontakte konnten nicht mehr von einem Vorsitzenden aufrecht erhalten werden. Deshalb kam es 1995 zu einer Änderung der Satzung dahingehend, dass der Vorstand nunmehr aus 5 gleichberechtigten Mitgliedern besteht, wobei die drei in der Arbeitsgemeinschaft vertretenen Gruppen repräsentiert sein sollen. Im Zuge dieser Satzungsänderung wurde auch der Name der Arbeitsgemeinschaft den realen Gegebenheiten angepasst. Er lautete ab 1995 „Arbeitsgemeinschaft Evangelischer Religonslehrerinnen und Religionslehrer an den Gymnasien in Bayern“. Noch einen Schritt weiter ging man mit einer Satzungsänderung im Jahr 2005. Ausgehend von der Erfahrung, dass inzwischen alle drei Berufsgruppen gleichberechtigt und gut zusammenarbeiten, wurde die komplizierte Wahl in getrennten Wahlgängen abgeschafft, so dass ab 2007 die Wahl der 5 Vorstände in einem Wahlgang erfolgt.

Im Jahr 2007 feiert die AERGB nun ihr 100jähriges Bestehen. Sie kann auf 100 Jahre Arbeit für den evangelischen Religionsunterricht und für diejenigen, die ihn erteilten und erteilen, zurückblicken. Dabei galt es oftmals schwierige Situationen zu meistern, z. B. die Zeit der NS-Diktatur. Weichenstellungen mussten vorgenommen werden wie die Neugründung nach 1945 oder die Schaffung der GPM 1969. Auf personelle Veränderungen musste reagiert werden wie z. B. die Etablierung der Religionsphilologen. Manche Themen kehrten immer wieder, etwa die Abiturfähigkeit des Faches Religion oder die Lehrplanarbeit, die Stellung des Faches Religionslehre im Zusammenhang mit Schulreformen und vieles mehr. 100 Jahre engagierter Arbeit vieler Personen, die dies absolut ehrenamtlich neben ihrer sonstigen Arbeit her erledigten, weil ihnen der evangelische Religionsunterricht und sein Beitrag zur Bildungsverantwortung des Gymnasiums am Herzen liegt!

von Dr. Susanne Kleinöder-Strobel


(1) Die vorliegende kurze Geschichte der AERGB hätte nicht geschrieben werden können, wenn nicht erhebliche Vorarbeiten geleistet worden wären. Der Dank dafür gebührt dem ehemaligen Vorsitzenden, Herrn Hermann Medicus, der alle Archivmaterialien gesammelt und gesichtet hat und eine ausführliche Geschichte der AERGB verfasst hat. Diese kann bei der GPM oder dem Vorstand der AERGB eingesehen werden.

(2) Zu einer ersten Namensänderung war es bereits 1912 gekommen, seitdem hieß der Zusammenschluss „Verein der protestantischen Religionslehrer an den höheren Schulen Bayerns“

(3) Der im Amtsblatt abgedruckte Bericht über den Religionsunterricht stellt eine Zusammenfassung von Einzelberichten verschiedener Religionslehrer dar, die in
regelmäßigen Abständen ihre Beobachtungen an das LKA schicken mussten.

(4) Der Landeskirchenrat hatte im übrigen offenbar von den Plänen der Schulreform, Religion als Fach zu degradieren, noch nichts gewusst und war von der Arbeitsgemeinschaft erst darauf hingewiesen worden. Schon damals war demnach die Arbeitsgemeinschaft manchmal besser informiert als das LKA!